Zahlungsweise
Formell steht dem Versicherer die komplette Jahresprämie ab dem Tag der Fälligkeit zu. Er bietet dem Versicherungsnehmer aber alternativ die Möglichkeit seine Beiträge auch monatlich, viertel- oder halbjährige zu begleichen. In diesen Fällen werden Zuschläge berechnet - bei der halbjährigen Zahlung werden um die drei Prozent aufgeschlagen, die monatliche oder vierteljährige Zahlung schlägt mit etwa fünf Prozent zu Buche. Am hart umkämpften Markt bieten einige Versicherungsunternehmen ihren Kunden jedoch bereits die halbjährige Beitragszahlung ohne Aufschlag an.