Prämienrabatt
Die Versicherungen bieten für PKW, Zweiräder und Campingfahrzeuge eine Reihe von Vergünstigungen an, zudem gibt es bei vielen Anbietern spezielle Frauen-Tarife. In der Regel erhalten diese Vergünstigungen private Versicherungsnehmer ab einem Alter von 25 Jahren, in Ausnahmefällen auch schon ab 23 Jahren.
Berufsgruppenrabatt
Inzwischen kommen nicht mehr nur Angestellte im öffentlichen Dienst in den Genuss von Prämien-Vergünstigungen. Es werden spezielle Tarife für die unterschiedlichsten Branchen angeboten, vom Bankangestellten, über Kesselflicker, Ingenieure, Polsterer bis hin zum Steuerberater. Bei einem eventuellen Arbeitsplatz-Wechsel ist bei einem bestehenden Berufsgruppenrabatt immer zu prüfen, ob man auch beim neuen Arbeitgeber noch zur ausgewählten Berufsgruppe zählt. Obacht ist auch bei den Einschränkungen der Versicherer im Rahmen eines Berufsgruppenrabatts angesagt, da der Personenkreis die das Fahrzeug führen dürfen oft stark eingeschränkt ist.
Einzelfahrerrabatt
Diese Vergünstigung ist für Kraftfahrer interessant, die ihr Fahrzeug ausschließlich selbst nutzen. Die Versicherer sehen in dieser Nutzung von Fahrzeugen ein verringertes Unfallrisiko und belohnen dies mit teilweise recht stattlichen Nachlässen. Der Einzelfahrerrabatt kann jederzeit aus dem Vertrag heraus genommen werden, falls ein weiterer Nutzer des Fahrzeuges hinzu kommt.
Garagenrabatt
Fahrzeughalter die über eine eigene Garage verfügen und diese auch tatsächlich für ihr Fahrzeug nutzen, können einen so genannten Garagenrabatt erhalten. Recht unterschiedlich werden hierbei Sammelgaragen von den Versicherern bewertet - einige haben keine Probleme diese anzuerkennen, andere lehnen diese ab.
Wenigfahrerrabatt
Auch Versicherungsnehmern die ihr Fahrzeug gerne einmal stehen lassen, winken Vergünstigungen. Jeder nicht gefahrene Kilometer bedeutet für die Versicherung weniger Risiko und das wird belohnt. Eine regelmäßig verwendetet Obergrenze liegt zwischen fünf- und neuntausend gefahrenen Kilometern im Jahr. Es lohnt sich also nicht nur im Hinblick auf die Treibstoffpreise den Tachostand im Auge zu behalten. Der Gegensatz zum Wenigfahrerrabatt ist der Vielfahrerzuschlag, der in der Regel ab 30 Tausend gefahrenen Kilometern einen satten Prämienaufschlag bedeutet. Mit der Angabe der tatsächlich gefahrenen Kilometer sollte nicht allzu sorglos geschummelt werden, denn einige Anbieter behalten sich Kontrollen vor und im Falle eines Unfalls kommt der tatsächliche Kilometerstand eh ans Tageslicht.
Sonstige Rabatte
Positiv kann auch der Versicherungsvergleich im Rahmen von Bonus-Paketen ausfallen. Wer bereits mehrere Versicherungen bei ein und dem selben Anbieter hat, kann mit einem Versicherungspaket einige Vergünstigungen einfahren.