Vermögensschaden
Der so genannte bloße oder reine Vermögensschaden definiert sich als ein, ohne Eingriff in ein absolut geschütztes Rechtsgut, entstandener Schaden. Unter die absolut geschützten Rechtsgüter fallen Persönlichkeitsrechte wie Ehre, Freiheit, körperliche Unversehrtheit, das Leben und die sexuelle Selbstbestimmung. Daneben zählen auch dingliche Rechte, also Eigentum und rechtlicher Besitz, sowie immaterielles Gut wie das geistige Eigentum zu diesen Rechtsgütern.
Reine Vermögensschäden ersetzt die Versicherung nur im Rahmen der vertraglichen Haftungspflicht. Das heißt, wenn bei einem Unfall ein Geschädigter verletzt wird und ihm dadurch ein lukrativer Auftrag entgeht, bekommt er diesen Schaden ersetzt. Durch exakt diesen Unfall entsteht auf der Autobahn ein Stau, in dem ein Unternehmer steckt. Der Unternehmer versäumt durch diesen Stau einen wichtigen Termin und ein Vertragsabschluss platzt. Da dem Geschäftsmann der Schaden nicht durch einen Eingriff in eines seiner absolut geschützten Rechtsgüter entstanden ist, geht er leer aus.