Schutzbrief
Im Falle eines Diebstahls, einer Panne, eines Unfalls oder auf Reisen kann der Versicherte mit einem Schutzbrief besondere Leistungen in Anspruch nehmen. Die älteste und wohl bekannteste Versicherung dieser Art ist der ADAC-Schutzbrief. Im Rahmen der KFZ-Haftpflichtversicherung bieten fast alle Versicherer auch diese optionale Zusatzversicherung an. Die so genannte Mobilitäts-Garantie die viele Händer oder Werkstätten anbieten, ist dem Schutzbrief sehr ähnlich. Ein Nachteil des Schutzbriefes im Rahmen der KFZ-Haftpflichtversicherung ist, dass der Schutzbrief nur für das versicherte Fahrzeug gilt. Im Gegensatz dazu ist bei einem Schutzbrief eines Automobilclubs in der Regel der Fahrer selbst versichert - unabhängig vom gefahrenen Fahrzeug. Je nach Versicherung unterscheiden sich die Leistungen im Detail, daher ist ein sorgfältiger Vergleich beim Abschluss einer Schutzbrief-Versicherung angebracht.
Der Schutzbrief deckt in der Regel die folgenden Assistance-Leistungen ab:
- - Abschleppen des defekten Fahrzeugs zur nächsten Werkstatt
- - Bergen, das Fahrzeug ist beispielsweise im Graben gelandet und wird wieder auf die befestigte Fahrbahn verbracht
- - Pannenhilfe, soweit möglich wird ein defektes Fahrzeug vor Ort notdürftig repariert.
- - Rück- und Weiterfahrt, bei einem Ausfall des Fahrzeugs steht den berechtigten Personen ein Rücktransport oder eine Weiterfahrt zum Beispiel zum Urlaubsort zu - mit Mietwagen, Bahn oder mit dem Flugzeug
- - Fahrzeug-Rücktransport, das defekte Fahrzeug wird aus dem Ausland in die heimische Werkstatt transportiert
- - Ersatzteil-Versand: taucht bei einem Auslandsaufenthalt ein defekt am Fahrzeug auf, werden die erforderlichen Ersatzteile - die im Ausland nicht erhältlich sind - zugestellt
- - Ersatzfahrer: kann ein Fahrer sein KFZ nicht selbst nach Hause bewegen, übernimmt diese Aufgabe ein Ersatzfahrer
- - Fahrzeug-Unterstellung, das sind die Standkosten die in der Werkstatt bis zur Reparatur des KFZ entstehen
- - Übernachtungskosten werden bis zur Reparatur des Fahrzeugs allen berechtigten Personen gewährt
Daneben werden noch zahlreiche Leistungen wie Nutzungsausfall, Routenplanung und durch Selbstorganisation verursachte Kosten abgedeckt. Die Reparaturkosten selbst hingegen deckt der Schutzbrief nicht ab. Doch es gelten auch einige Ausnahmen, sofern das Fahrzeug wohnortnah (im Umkreis von 50 Kilometern) den Geist aufgibt, wird kein Mietfahrzeug zur Verfügung gestellt. Daneben deckt der Schutzbrief nur defekte Fahrzeuge ab - wer also seinen Schlüssel stecken lässt, muss diesen Schaden selbst tragen, da das Fahrzeug nicht defekt ist.