Trunkenheit am Steuer
Nur ein Bierchen ...
Nicht enden wollendes Thema ist Trunkenheit am Steuer. Schnell werden aus einen Bier zum Essen mehr und gesellschaftlich wird dieses Verhalten auf breiter Front akzeptiert. Wer heute vor einer Kneipe eine Zigarette raucht erntet bitterböse Blicke, dem biertrinkenen Autofahrer blicken verständnisvolle Augen entgegen. Zugegeben, ist das etwas übertrieben formuliert - spiegelt aber die vielerorts herrschende Mentalität wider. Ohne Frage geschehen tragische Unfälle, die auch ohne Alkoholeinfluss eines Fahrers unvermeidbar gewesen wären.
Aber wer vermag den Ausgang eines solchen Unfalls unter anderen Umständen schon vorher zu sagen? Meldungen die über tragische Unfälle von Fahrern mit komaverdächtigen Blutalkoholwerten berichten, erschüttern die Öffentlichkeit immer wieder. Es scheint so zu sein, dass derjenige der nicht mehr gehen kann, der Überzeugung ist zumindest des Fahrens noch mächtig zu sein. Das wirft die Frage auf, ob es noch zeitgemäß ist, dass in Deutschland lediglich für Fahranfänger und Personen die noch nicht 21 Jahre alt sind die 0-Promille-Grenze gilt.
Ob und welche Mengen an Alkohol man verträgt, das können andere Personen meist wesentlich besser einschätzen als man selbst. Neben der Gefährdung anderer Personen und sich selbst, riskiert ein alkoholisierter Fahrzeugführer seinen Versicherungsschutz. Sofern ein Schaden auf direkten Alkoholeinfluss zurück zuführen ist - der Nachweis ist nicht schwer zu erbringen - verweigern viele Versicherer die Leistungen. Nachdem die Schadensregulierung des Geschädigten verfolgt ist, wird die Versicherung die Kosten vom Unfallverursacher zurückfordern.