Außerordentliche Kündigung
Wer sich von seiner KFZ-Versicherung trennen möchte, sollte immer eine gewisse Form einhalten. Ob die Konkurrenzversicherung günstiger ist oder der Versicherte einfach nur unzufrieden - die Versicherungen können aus einer Kündigung einen langwierigen Prozess machen. Ärgerlich, wenn die Versicherung dies auch noch mit Recht tut. Ist eine ordentliche Kündigung nach eigenem Einschätzen unzumutbar, kann ein Vertrag unter bestimmten Voraussetzungen außerordentlich gekündigt werden.
Die außerordentliche Kündigung kommt bei einer Beitragserhöhung ohne Leistungsanpassung in Betracht oder bei einer Veräußerung des Fahrzeugs. Um eine Versicherung wirksam zu kündigen, muss die Beitragsprämie jedoch mindestens fünf Prozent über der letzten Prämie liegen. Jede Kündigung ist sicherheitshalber schriftlich per Einschreiben mit Rückschein zu verschicken. Um bei einem Versicherungswechsel lückenlos über die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung zu verfügen, sollte die neue Versicherung die Deckung zum Zeitpunkt der Kündigung bereits zugesagt haben.
Wie dem Versicherten, so besteht auch für die Versicherung die Möglichkeit einen Vertrag außerordentlich zu kündigen. Ein Grund dafür ist mit einem Schadenereignis gegeben, innerhalb einer einmonatigen Frist kann der Vertrag seitens der Gesellschaft gekündigt werden. Die bereits gezahlten Prämienbeiträge bekommt der Versicherte in diesem Fall anteilmäßig erstattet.