Höhere Gewalt

Hoehere-Gewalt

Ein außergewöhnliches, von außen einwirkendes und nicht vorhersehbares Ereignis bezeichnet die deutsche Rechtssprechung als Höhere Gewalt. Ein Schadenereignis das durch Höhere Gewalt entsteht, hätte sich auch nicht durch größte Sorgfalt und vorausschauendes Verhalten verhindern lassen. Brand, Erdbeben, Unwetter und sonstige Naturkatastrophen, Geiselnahme, Krieg, Streiks, Unfälle und Unruhen zählen ebenso als Höhere Gewalt, wie Produktionsausfälle oder -störungen. Ein durch Höhere Gewalt entstandener Schaden schließt eine Haftung meist aus, Ausnahmen von dieser Regel können durch Sachentzug oder Schuldnerverzug entstehen. Für Teilnehmer im Straßenverkehrs bedeutet ein Schadenereignis, das durch Höhere Gewalt entstanden ist die Entbindung von der Gefährdungshaftung.