KFZ Versicherung
Alljährlich flattern ungezählte Versicherungsangebote in den Briefkasten, viele davon wandern unbeachtet in den Papierkorb. Doch je mehr sich das Jahr dem Ende zuneigt, umso größer wird das Interesse vielleicht doch den ein oder anderen Euro zu sparen. Allgemeiner Wechseltermin für die KFZ Versicherung ist der 30. November, doch nicht in jedem Fall ist man an diesen Termin gebunden. Erhöht sich beispielsweise der Versicherungsbeitrag ohne eine Leistungsanpassung, steht dem Versicherungsnehmer ein Sonderkündigungsrecht zu - dies gilt sowohl für die KFZ Haftpflichtversicherung, als auch für die Kaskoversicherung. Der Versicherte hat in diesem Fall einen Monat Zeit zu kündigen, Fristbeginn ist der Tag an dem die Mitteilung der Beitragserhöhung eingeht.
Zieht der Versicherungsnehmer um und kommt so in eine andere Regionalklasse, bedeutet dies eine Leistungsanpassung - in diesem Fall ist keine Sonderkündigung möglich. Eine Kündigung der KFZ Versicherung ist auch immer im Schadensfall möglich. Der Versicherte hat ab dem Tag der Schadensregulierung, oder eben dessen Ablehnung, ein einmonatiges Kündigungsrecht. Die Jahresprämie muss in diesem Fall jedoch komplett beglichen werden. Man muss also genau vergleichen, ob sich die Kündigung zu diesem Zeitpunkt rechnet. Für Wechselwillige ist es eventuell lukrativer erst zum jährlichen Wechseltermin zu kündigen. Auch ein Fahrzeugwechsel ist immer ein Anlass zum Versicherungsvergleich - egal ob Gebraucht- oder Neuwagen, der Wechsel des Fahrzeugs bietet immer auch die Möglichkeit zum Versicherungswechsel. Auch wenn man seinen Versicherungsbetreuer noch so gut kennt, auf die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein sollte man nicht verzichten. Das kann unter Umständen eine Menge Ärger ersparen.
Die Versicherungen stellen ihren Kunden viele Möglichkeiten zur Verfügung, ihre Versicherung individuell an ihre Bedürfnisse und ihren Geldbeutel anzupassen. Das verführt schnell dazu an den falschen Stellen zu sparen, so kann aus einer billigen Versicherung im Schadensfall ganz schnell eine teure werden. Man sollte den Rotstift also nicht an zu vielen und vor allem nicht an den falschen Stellen ansetzen. Günstig ja, aber nicht billig sollte die Devise sein - eine sorgfältige Prüfung der mitversicherten Risiken und Deckungen ist ein absolutes muss. Nicht zuletzt sollte natürlich auch die Betreuung stimmen.
Bei Versicherern die sich mit teuren Hotline-Rufnummern über Wasser halten, wird man auch im Schadensfall Probleme haben einen persönlichen Ansprechpartner an die Strippe zu bekommen. Ein seriöser Versicherer wird seinen Kunden eine kostenlose Rufnummer oder einen Festnetzrufanschluss bereit stellen, die meisten Anbieter bieten auch einen kostenlosen Rückruf an. Gerade älteren Versicherungsnehmern ist eine unkomplizierte Kontaktaufnahme meist sehr wichtig, denn selbst heute verfügt nicht jeder über einen Internetanschluss. Selbst wenn, im Schadensfall wünschen sich viele einen persönlichen Ansprechpartner und kein Internet-Formular zum Ausfüllen.